Kopfzeile

Inhalt

Absolutes Feuerwerksverbot im Kanton

22. Juli 2026

Absolutes Feuerwerksverbot im Kanton
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerks- und Kleinfeuerwerksverbot. Eine Entspannung der Lage durch intensivere Regenfälle ist nicht in Sicht. Bis auf Widerruf ist es im ganzen Kantonsgebiet auch weiterhin verboten, Feuer im Wald und Waldesnähe zu entfachen.

Die aussergewöhnliche Trockenheit hat in den vergangenen Wochen zu einer erhöhten Brandgefahr geführt. Betroffen sind Wiesen, Felder und Wälder. Seit rund zwei Wochen gilt die Waldbrandgefahr Stufe 4 ("grosse Gefahr") und damit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Eine Entspannung kann nur eine mehrtägige, intensive Regenperiode bringen. Eine solche ist derzeit nicht in Sicht. Angesichts der aktuellen Lage erlässt der Kanton ab Mittwoch, 22. Juli 2026, 12.00 Uhr, zusätzlich ein absolutes Feuerwerks- und Kleinfeuerwerksverbot.
Es ist auf dem gesamten Kantongebiet ab sofort verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane, kleine Böller etc.), Laternen mit Kerzen, Himmelslaternen oder Höhenfeuer zu zünden. Zudem ist es im Wald und in Waldesnähe untersagt, Feuer jeglicher Art zu entfachen.
Ausserhalb des Waldes ist der Gebrauch von Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills mit der nötigen Vorsicht weiterhin erlaubt. Die Anwenderinnen und Anwender sind für einen sicheren Betrieb verantwortlich.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haften die Verursachenden.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und zu geltenden Präventionsmassnahmen sind auf www.ar.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Zugehörige Objekte

Name Download
20260722_Allgemeinverfügung_absolutes Feuerwerksve (PDF, 146 kB) Download 0 20260722_Allgemeinverfügung_absolutes Feuerwerksve
Präventionsmassnahmen bei Gefahrenstufe 4 grosse G (PDF, 257 kB) Download 1 Präventionsmassnahmen bei Gefahrenstufe 4 grosse G