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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestellt werden.

 

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