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Kehrichtentsorgung und Grüngutabfuhr

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG) für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Mittwochmorgen eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in KVR-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden von Reute, Oberegg und dem St. Galler Rheintal erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbare müssen nebst der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung bezahlen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung zur Büssung.

Wenn Unterflurcontainer vorhanden sind, sind die gebührenpflichtigen Abfallsäcke in diese zu entsorgen.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Altmetall,  Altglas, Weissblech, Aluminium,  Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstellen oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem jährlichen Abfallplan entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Reute anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

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