Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Massnahmen
Dazu zählen:
- Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
- Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
- Anordnen von Kindesschutzmassnahmen
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen
- Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
- Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen oder von Suchthilfemassnahmen
- Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutz - KES-Behörde | 071 353 66 60 | kesb@ar.ch |