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Individuelle Prämienverbilligung

30. Dezember 2023

Anpruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden, wenn sie die gesetzlichen Bemessungsgrundlagen erfüllen und einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG angeschlossen sind.

Personen, die Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März 2024 bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein, bei der sie am 1. Januar 2024 Wohnsitz haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.