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Gemeinde Reute

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  • Abmeldung / Wegzug

    Zuständiges Amt: Einwohneramt
    Verantwortlich: Hanimann-Richli, Monika

    Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

    Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug (gemäss Art. 10 der Vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, bGS 122.121) an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Identitätskarte oder Pass
    • Schriftenempfangsschein
    • Militärdienstbüchlein

    Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir:

    • Pass oder Personalausweis
    • Ausländerausweis 

    Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Reute anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

    Online-Dienste

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