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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Massnahmen

Menschen können aus geistigen, körperlichen oder gesundheitlichen Gründen überfordert sein, ihre finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln oder eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen. Ihnen kann mit vormundschaftlichen Dienstleistungen geholfen werden.

Dazu zählen:
  • Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
  • Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
  • Anordnen von Kindesschutzmassnahmen 
  • Schutz von gefährdetem Kindesvermögen 
  • Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
  • Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen oder von Suchthilfemassnahmen
  • Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen 
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