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Feuerschau

Die Brandverhütung bezweckt den Schutz von Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Mit organisatorischen, baulichen oder technischen Massnahmen können Brände verhindert oder zumindest in deren Auswirkung begrenzt werden.

Die regionale Feuerschau ist zuständig für die Kontrolle und Bewilligungen von:
  • Feuerungen aller Art mit weniger als 350 kW. Ausgenommen sind Feuerungsanlagen die in einem Gebäude sind deren Beurteilung durch die kantonale Feuerschutzbehörde erfolgt
  • Wohngebäude aller Art, ausgenommen Gebäude mit mehr als 8 Geschossen
  • Landwirtschaftliche Wohn- und/oder Betriebsgebäude mit weniger als 3’000 m3
  • kleine Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte usw., die nicht im Anhang aufgeführt sind und/oder deren Anteil am Wohngebäude nicht mehr als 50 % ausmacht
  • Einzelgaragen, Einstellräume und Tiefgaragen mit 10 Plätzen oder mehr, die ausschliesslich zu Wohnhäusern oder Wohnüberbauungen gehören

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