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Prämienverbilligung

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern. Das Anmeldeverfahren ist eine Zusammenarbeit der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden und der AHV-Zweigstelle der Gemeinde.

Auf der Basis der letzten Steuerdaten erhalten voraussichtlich Anspruchsberechtigte im 1. Quartal des Jahres ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung.

Wer kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf die Verbilligung hat, kann auf der AHV-Zweigstelle ein solches verlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.

 

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