Abmeldung / WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister müssen Sie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle melden. So können Sie sich in Reute abmelden:
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