Jedes Grundstück wird mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt, um die Versicherungswerte und die Steuerwerte festzulegen.
Dabei werden folgende Werte ermittelt:
- Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Schätzung), der zudem Steuerwert ist
- Mietwert (mittlerer Preis, zu dem die Liegenschaft vermietet werden kann, zum Zeitpunkt der Schätzung)
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:
- Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
- Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35%) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen
Sie können beim Grundbuchamt auch vor Ablauf der 10-jährigen Frist eine Neuschätzung beantragen.
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