Anspruch auf die Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wenn sie die Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen und einem vom Bund anerkannten Versicherer angeschlossen sind.
Personen, die Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März 2021 bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein, bei der sie am 1. Januar 2021 Wohnsitz hatten.
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