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Der Gemeinderat Reute besteht aus sieben Mitgliedern. Seine Aufgaben sind in der Gemeindeordnung festgelegt. Der Gemeinderat ist das leitende, planende und vollziehende Organ der Gemeinde. Er übt alle Befugnisse aus, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigten vorbehalten oder einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeinderat hat folgende Aufgaben und Befugnisse: - Vollzug des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechts
- Erlass von Verordnungen im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnisse
- Ausarbeitung und Begutachtung von Vorlagen, welche den Stimmberechtigten zu unterbreiten sind
- Entscheid über das Zustandekommen und die Gültigkeit von Initiativen
- Anordnung von Wahlen und Abstimmungen sowie Einberufung von öffentlichen Orientierungsversammlungen
- jährliche Rechnungsablage und Ausarbeitung des Voranschlags zuhanden der
- Stimmberechtigten
- Beschlussfassung über finanzielle Angelegenheiten
- Festsetzung der Besoldungsverhältnisse und Anstellungsbedingungen für sämtliche Gemeindeangestellten
- Festsetzung der Entschädigungen an Behörden und Kommissionsmitglieder
- Festsetzung der Tarife der Gemeindebetriebe
- Ausübung der Funktion als Vormundschaftsbehörde und allenfalls die Wahl einer besonderen Wahlkommission,
- Aufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung und die Gemeindebetriebe
- Wahrung der Interessen der Gemeinde nach aussen
- Vollmachterteilung zur Anhebung gerichtlicher Klagen und Erledigung von Prozessen im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis
- Bestimmung der amtlichen Publikationsorgane der Gemeinde
- Annahme oder Ausschlagung von Schenkungen
- Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizer in das Gemeindebürgerrecht
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