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Sozialhilfe

Das Sozialamt ist zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe sichert und fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit bedürftiger Personen. Das Sozialamt ist Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in  einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. 

Weitere Infos: www.skos.ch